A4F BW stellt Forderungen an die Baugesetzgebung

Die Ortsgruppen der A4F in Baden Württemberg machten sich das Treffen der Architektenkammer BW im Spetember 2020 zum Anlass, Forderungen an die (Bau-)Gesetzgebung aufzustellen, um die rechtlichen Rahmenbindungen nachhaltiger und ökologischer auszurichten. In der Stellungnahme mit dem Titel »Bauwende jetzt« werden u. A. die Einführung einer Umbauverordnung, eine zwingende Abrissgenehmigung für Bestandsgebäude und ein Wegfallen des klassischen Stellplatznachweises vorgeschlagen.
Veröffentlichung Steckbrief
Veröffentlicht am
September 30, 2020
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A4F Presse / News
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Im September 2020 fragte die Architektenkammer BW ihre Mitglieder in Vorbereitung zu einem Treffen zwischen Winfried Kretschmann und Vertreter*innen der Architektenkammer, welche Verordnungen und Gesetze einer Überarbeitung bedürfen oder ganz wegfallen könnten, weil sie nicht mehr zeitgemäß sind oder sich gar widersprechen. 

Diese »Entschlackungsinitiative« nahmen die Ortsgruppen der A4F in Baden Württemberg zum Anlass, Forderungen an die (Bau-)Gesetzgebung aufzustellen, um die rechtlichen Rahmenbindungen nachhaltiger und ökologischer auszurichten. In der Stellungnahme mit dem Titel »Bauwende jetzt« werden u. A. die Einführung einer Umbauverordnung, eine zwingende Abrissgenehmigung für Bestandsgebäude und ein Wegfallen des klassischen Stellplatznachweises vorgeschlagen.

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