BauGB-Novelle: Kurzstellungnahme zur 1. Lesung im Bundestag

Am 25. Juni 2026 berät der Bundestag erstmals über die BauGB-Novelle. Architects for Future begrüßt wichtige Verbesserungen bei Klimaanpassung und Innenentwicklung, sieht aber weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf bei Flächenschutz, Bodenpolitik, Beteiligung und bezahlbarem Wohnraum.
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Veröffentlicht am
June 24, 2026
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A4F Politik
A4F Urbanists + Planners
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Architects for Future hat die Änderungen des Kabinettsentwurfs (05/26) gegenüber dem Referentenentwurf (04/26) ausgewertet und eine Kurzstellungnahme für die parlamentarischen Beratungen erarbeitet.

Mit dem Kabinettsentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts hat die Bundesregierung gegenüber dem Referentenentwurf wichtige Verbesserungen vorgenommen. Positiv bewerten wir insbesondere die stärkere Verankerung von Klimaanpassung, Freiraumschutz und Innenentwicklung sowie neue Instrumente im besonderen Städtebaurecht. Gleichzeitig bleibt die Novelle in zentralen Punkten einer Logik von Beschleunigung, Neubau und Flächenentwicklung verpflichtet.

Unsere Kurzstellungnahme baut auf der ausführlichen Bewertung des Referentenentwurfs vom April 2026 auf und konzentriert sich auf die wesentlichen Änderungen des Kabinettsentwurfs sowie deren Auswirkungen auf Klimaschutz, Flächensparen, bezahlbaren Wohnraum und kommunale Handlungsmöglichkeiten.

Unsere wichtigsten Punkte

Klimaanpassung erhält endlich mehr Gewicht

Wir begrüßen ausdrücklich die neuen Regelungen zu Klimaanpassungsmissständen, die stärkere Verknüpfung von Innenentwicklung und klimaangepasster Stadtentwicklung sowie die Einführung eines eigenen Instrumentenkapitels zur Klimaanpassung. Damit wird Klimaanpassung erstmals systematisch mit dem Städtebaurecht verknüpft. Gleichzeitig benötigen Kommunen deutlich bessere personelle und finanzielle Ressourcen, um diese Instrumente auch anwenden zu können.

Innenentwicklung stärken – nicht nur benennen

Die stärkere Berücksichtigung von Innenentwicklung, Grünflächen, Altbäumen, Baumüberschirmung und erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Schritt. Positiv bewerten wir außerdem die geplanten Änderungen der Baunutzungsverordnung, die Wohnen in Kerngebieten erleichtern und mehr Nutzungsmischung ermöglichen.

Gleichzeitig fehlen weiterhin wirksame Instrumente, um Bestandserhalt, Umnutzung, Flächenrecycling und Leerstandsaktivierung tatsächlich zu priorisieren. Dabei liegen allein in leerstehenden Bürogebäuden erhebliche Potenziale: Nach einer Kurzstudie von Bulwiengesa könnten aus rund 11 Millionen Quadratmetern leerstehender Büroflächen bis zu 150.000 Wohnungen entstehen.

Wir brauchen keinen weiteren Neubauturbo, sondern einen Umbau-, Umnutzungs- und Bestandsturbo.

Bezahlbaren Wohnraum schaffen statt Wohnungsbau pauschal zu privilegieren

Besonders kritisch sehen wir das weiterhin vorgesehene „überragende öffentliche Interesse“ für Wohnungsbau. Die Wohnraumkrise ist real – sie wird jedoch nicht dadurch gelöst, dass Klima-, Boden-, Freiraum- und Naturschutzbelange pauschal zurückgedrängt werden.

Der Entwurf unterscheidet bislang nicht ausreichend zwischen allgemeinem Wohnungsbau und dauerhaft sozial gebundenem Wohnraum. Damit droht auch hochpreisiger Wohnungsbau privilegiert zu werden, ohne sicherzustellen, dass tatsächlich bezahlbarer Wohnraum entsteht.

Außenbereich schützen

Kritisch bewerten wir außerdem die vorgesehenen Änderungen zum Außenbereich. Während notwendige Transformationsvorhaben im Bereich erneuerbarer Energien gezielt erleichtert werden können, lehnen wir die vorgesehene Privilegierung weiterer Nutzungen wie Rechenzentren ab. Sie erhöht den Flächendruck und widerspricht den Zielen der Innenentwicklung und des Flächenschutzes.

Beteiligung und Bodenpolitik stärken

Frühzeitige Beteiligung ist keine Verfahrensbremse, sondern Voraussetzung für bessere Planung, höhere Akzeptanz und rechtssichere Verfahren. Den Wegfall der verpflichtenden zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung sehen wir daher kritisch.

Auch die vorgesehenen Verbesserungen beim kommunalen Vorkaufsrecht reichen aus unserer Sicht nicht aus. Kommunen benötigen stärkere Instrumente gegen Verdrängung und für die langfristige Sicherung bezahlbaren Wohnraums. Bodenwertsteigerungen, die überwiegend durch öffentliche Planung entstehen, sollten stärker dem Gemeinwohl zugutekommen.

Von der Bauleitplanung zur integrierten Zukunftsplanung

Der Kabinettsentwurf enthält wichtige Verbesserungen. Gleichzeitig bleibt er in zentralen Punkten einer Logik von Beschleunigung, Neubau und Flächenentwicklung verpflichtet.

Deutschland ist ein weitgehend gebautes Land mit enormen Potenzialen im Bestand. Die zentrale Aufgabe besteht deshalb nicht allein darin, mehr neu zu bauen, sondern vorhandene Gebäude, Flächen und Infrastrukturen besser zu nutzen, umzubauen und weiterzuentwickeln.

Die Wohnraumkrise und die Klimakrise sind keine konkurrierenden Herausforderungen. Das Baugesetzbuch sollte Kommunen dabei unterstützen, beide gemeinsam zu lösen. Dafür braucht es eine integrierte kommunale Zukunftsplanung, die Wohnraumversorgung, Bestandserhalt, Klimaschutz, Klimaanpassung, Freiraumqualität, Mobilität und soziale Infrastruktur gemeinsam in den Blick nimmt.

Die vollständige Kurzstellungnahme von Architects for Future zum Kabinettsentwurf der BauGB-Novelle steht hier als PDF zum Download bereit.

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