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Bezugnahme auf den Gesetzentwurf vom 23. Juni 2020

Bezugnahme auf den Gesetzentwurf vom 23. Juni 2020.
A4F Veröffentlichung

Die Architects for Future Bayern und der Cradle2Cradle Baustammtisch begrüßen die Novellierung der BayBO und eine Anpassung der Abstandsflächenregelungen für mehr Nachverdichtung, die Eröffnung von mehr Möglichkeiten für den Holzbau sowie die Digitalisierung.  


In vielen Teilen wünschen wir uns aber mehr Mut, um für Klimaschutz, Ressourceneffektivität und kreislaufgerechtes sowie gesundes Bauen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Ein Blick in andere Bundesländer zeigt, dass für Holzbau und Nachverdichtung bessere Rahmenbedingungen geschaffen werden können.  


Wir vermissen nach wie vor einen Unterschied in den Anforderungen für das Bauen im Bestand und den Neubau. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss das Bauen im Bestand stärker gefördert werden. Dies braucht gesetzliche Rahmenbedingungen.  

Wir befürworten das bisher bewährte 4-Augen Prinzip bei der Prüfung von Bauvorhaben und wünschen uns, dass dieses beibehalten wird - sowohl bei Genehmigungsverfahren als auch bei Energienachweisen. Wir sind überzeugt, dass auch durch die Digitalisierung der behördlichen  Prozesse eine Beschleunigung der Verfahren möglich ist.  


In der Stellungnahme aufgeführt sind die für uns wesentlichsten Kritikpunkte an der Novellierung sowie darüber hinausgehende Vorschläge, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen durch die BayBO festgelegt werden müssten, damit eine Bauwende für gesunde, kreislaufgerechte und klimafreundliche Gebäude erfolgen kann.  

Folgende Punkte fehlen uns noch komplett in dem vorliegenden Gesetzentwurf vom 23. Juni 2020: 

Ressourceneffektivität, Förderung von Bauen im Bestand, Unterbindung der Versiegelung von  Freiflächen sowie kreislauffähiges, gesundes und klimagerechtes Bauen.

Lassen Sie uns gemeinsam die Architektur für eine enkeltaugliche Zukunft gestalten! 

Veröffentlichung Steckbrief
Veröffentlicht am
September 21, 2020
Autor:innen
A4F Presse / News
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