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AGB & Richtlinien zur Nachhaltigkeit


1. Allgemein

1.1 Geltungsbereich / Vertragspartner:innen


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen Architects for Future Deutschland e.V. und dem Kunden über die vertraglichen Leistungen.

2. Zustandekommen des Vertrages

Soweit nicht abweichend vereinbart, kommt der Vertrag durch Antrag der Kund:innen und Annahme durch Architects for Future Deutschland e.V. zustande (Ticketverkauf oder Unterschrift eines Vertrags).

3. Leistungen des Veranstalters

3.1 Art und Umfang


Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag (Dienstleistende), wie auf der Website oder über andere Social Media kommuniziert (für Teilnehmende; Änderungen vorbehalten) oder aus den sonstigen Vereinbarungen der Vertragspartner:innen.

4. Pflichten und Hinweise

4.1. Alle


Informationen zum Zero-Waste-Konzept, sowie zu anderen Themen der Nachhaltigkeit werden bis zum Veranstaltungszeitpunkt auf unserer Website kommuniziert und sind stets zu beachten.

Die Veranstaltung setzt sich zum Ziel einen Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen zu liefern. Diese sind hier zu finden: https://www.un.org/sustainabledevelopment/sustainable-development-goals/

Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf dem Ziel "NACHHALTIGE STÄDTE UND GEMEINDEN- Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen". Themen wie Schaffung von sicherem und bezahlbarem Wohnraum, die Minimierung von Umweltbelastungen durch Emissionen und Abfall durch den Bausektor oder Zugang zu Grünflächen stehen auf der Agenda.

4.2 Teilnehmer:innen


An- und Abreise


Die Teilnehmer:innen werden dazu angehalten, die An- und Abreise zur Veranstaltung nach Möglichkeit mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln und/oder Sharingangeboten vorzunehmen.
Auf die Nutzung von Individualverkehr soll verzichtet werden.

Die Anfahrt per ÖPNV ist unter "Anfahrt" näher beschrieben, für Sharingangebote kann der Veranstalter kontaktiert werden.

Falls eine Anreise doch nur mit Individualverkehr möglich ist, bitten wir die Teilnehmer:innen, das durch An- und Abreise anfallende CO₂ zu kompensieren. Das Messen sowie die Kompensation sind über eine Vielzahl von Anbieterinnen und Anbietern möglich. Informationen zur Umsetzung z.B. beim Umweltbundesamt (2019): Freiwillige CO₂-Kompensation,  https://www.umweltbundesamt.de/themen/freiwillige-co2-kompensation.

Vor der Veranstaltung


Alle Teilnehmer:innen sind dazu angehalten, während der Veranstaltung Müll zu vermeiden. Es wird ein Zero-Waste-Konzept geben; sich daraus ergebende Maßnahmen werden vom Veranstalter vor und während der Veranstaltung an die Teilnehmer:innen kommuniziert und sind zu jeder Zeit einzuhalten.

Die Teilnehmer:innen werden gebeten, nach Möglichkeit eigene Mehrweg-Trinkbehältnisse mitzubringen. Auf die Ausgabe von Einweg-Bechern wird während der Veranstaltung verzichtet.

Während der Veranstaltung


Sämtlicher, dennoch während der Veranstaltung anfallender Müll, ist nach den Vorgaben zu trennen.

Der Veranstalter bekennt sich klar zu Diversity und Anti-Diskriminierung. Die Veranstaltung wird nach diesen Prinzipien organisiert und durchgeführt. Jegliches Zuwiderhandeln führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

Während der Veranstaltung wird es vegetarisches und veganes Essen geben.

4.3 Dienstleistende


Während der Veranstaltung

Alle Dienstleistenden sind dazu angehalten, während der Veranstaltung Müll zu vermeiden. Es wird ein Zero-Waste-Konzept geben; sich daraus ergebende Maßnahmen werden vom Veranstalter vor und während der Veranstaltung an die Dienstleistenden kommuniziert und sind zu jeder Zeit einzuhalten.

Sämtlicher, dennoch während der Veranstaltung anfallender Müll, ist nach den Vorgaben zu trennen.

Der Veranstalter bekennt sich klar zu Diversity und Anti-Diskriminierung. Die Veranstaltung wird nach diesen Prinzipien organisiert und durchgeführt. Jegliches Zuwiderhandeln führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

Alle Dienstleistenden werden darauf hingewiesen, dass bei Verwendung von nicht-verzichtbaren Printartikeln, diese nur auf Material mit "Blauem Engel" oder Europäischem Umweltzeichen erlaubt sind.

Während der Veranstaltung ist stets auf einen energiesparenden Umgang, z.B. durch Stand-By-Modus in Pausen, zu achten.

Während der Veranstaltung darf ausschließlich veganes und vegetarisches Essen verkauft werden.

Es werden ausschließlich Mehrweggeschirr, -besteck und -verpackungen verwendet.

Das Standardangebot von Lebensmitteln (z. B. Zucker, Milch, Kaffeesahne usw.) wird nicht in Portionsverpackungen dargereicht.

Die Essensanbieter:innen sind angehalten, die angebotenen Lebensmittel bedarfsgerecht zu kalkulieren.

Verwendete Dekoration, z.B. Pflanzen, sind ausschließlich regional und saisonal zugelassen.

Auf Give-Aways ist während der gesamten Veranstaltung zu verzichten.

5. Foto- und Videoaufnahmen

Auf dieser Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen erstellt. Nachfolgend informieren wir Sie über die Art und Zwecke der Bildaufnahmen, über die Rechtsgrundlagen und Ihre Rechte.

Die Bildaufnahmen werden zu den folgenden Zwecken verwendet:
Interne Bilddatenbank, bzw. Bildarchiv; vereinsinterne Nutzung; Verwendung im internen Netzwerk (Intranet); Präsentation und Bewerbung unserer eigenen Leistungen; Hinweise auf weitere und auf ähnliche Veranstaltungen; unsere eigenen Printmedien und vergleichbaren Publikationen; Werbezwecke; öffentliche Berichterstattung über die Veranstaltung; Öffentlichkeitsarbeit; Verwendung auf unserer Website; Veröffentlichung in sozialen Medien; Veröffentlichung im TV/ Fernsehen; Weitergabe von Bildaufnahmen an die Presse und Medien; Verwendung in Videoproduktionen; Videoberichterstattung zur Veranstaltung.

Art der Aufnahmen: Fotografien und Videoaufnahmen.

Rechtsgrundlagen der Aufnahmen: Berechtigtes Interessen an der Nutzung der Aufnahmen zu den vorgenannten Zwecken gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f., 85 DSGVO in Verbindung mit §§ 22, 23 KUG.

Aufbewahrungsdauer der Bildaufnahmen:


Die Bildaufnahmen werden solange aufbewahrt, wie das zu den vorgenannten Zwecken erforderlich ist. Die Bildaufnahmen können intern unbeschränkt aufbewahrt werden, z.B. zur Sicherung von urheberrechtlichen Rechtsansprüchen durch Nachweis von Originalaufnahmen und darüber hinaus aus Gründen zeitgeschichtlicher Dokumentation. Im Fall der Veröffentlichung, können die Aufnahmen solange publiziert werden, wie die jeweiligen Publikationsträger, Artikel oder Beiträge öffentlich zugänglich sind.

Verantwortlich:
Architects for Future Deutschland e.V., Bismarckstr. 156, 28205 Bremen
E-Mail-Adresse: event@architects4future.de


Datenschutzerklärung: https://www.architects4future.de/datenschutzerklarung

Ihre Rechte: Sie können Ihr Recht auf Auskunft oder Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Fotografien geltend machen und können sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. Sie können der Verarbeitung von Aufnahmen und Daten, die Sie betreffen jederzeit widersprechen.